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Bauherrenhaftpflichtversicherung *

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung ist eine sehr wichtige Versicherung aus dem großen Bereich der Haftpflichtversicherungen, die allerdings nur für eine bestimmte Zielgruppe / Kundengruppe interessant ist. Man benötigt die Bauherrenhaftpflichtversicherung dann, wenn man in der Funktion als Bauherr eine neue Immobilie errichten lässt. Da mit einem Neubau und der dazugehörigen Baustelle immer Gefahren und Risiken verbunden sind, sollte man als Bauherr auf keinen Fall auf diese Absicherung durch die Versicherung verzichten. Die Versicherung tritt dann ein, wenn auf der Baustelle ein Schaden verursacht wird. Dieser Schaden kann sowohl an Personen, als auch an Gegenständen entstehen. Normalerweise haftet der Bauherr selber für alle Schäden, die in Zusammenhang mit dem Neubau und der Baustelle an sich entstehen können. Da man jedoch kaum in der Lage ist, eine mögliche Gefahrensituation völlig vermeiden zu können, können auf der Baustelle auch immer wieder Unfälle passieren, durch die Menschen zu Schaden kommen können.

Grundsätzlich tritt die Bauherrenhaftpflichtversicherung dann ein, wenn der Bauherr seine Pflichten verletzt oder nicht mit der notwendigen Sorgfalt vorgegangen ist, und als Folge dessen ein Schaden entstanden ist. Voraussetzung für die Leistungspflicht, also die Regulierung des Schadens seitens der Versicherung ist allerdings, dass keine grobe Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz seitens des Bauherren vorgelegen hat. Der Bauherr hat viele Pflichten zu erfüllen, dazu gehört unter anderem auch die Sicherung der Baustelle vor Gefahren für andere Personen. Ein klassisches Beispiel, in welchem Fall ein Schaden entstehen kann und wo die Bauherrenhaftpflichtversicherung eintritt, ist der Folgende: ein Kind spielt auf der Baustelle, fällt in eine Baugrube, die nicht ausreichend gesichert ist, und bricht sich dabei das Bein. Da der Bauherr für die Sicherung der Baustelle verantwortlich ist, müsste dieser den Schaden finanziell begleichen. Bei Vorhandensein einer Bauherrenhaftpflichtversicherung reguliert diese jedoch den Schaden.

Neben dem genannten Beispiel können natürlich auch Schäden entstehen, die weitaus schwerwiegender sind. Besonders wenn Personen dauerhaft einen Gesundheitsschaden erleiden, können auf den Bauherren auch Schadenersatzansprüche in Höhe von vielen hunderttausend Euro zukommen. Daher sollte man im Rahmen der Bauherrenhaftpflichtversicherung eine ausreichende Deckungssumme wählen, die mindestens bei drei Millionen Euro liegen sollte (für Sach- und Personenschäden). Die Höhe des Beitrages zur Bauherrenhaftpflichtversicherung ist in erster Linie von der gewählten Deckungssumme, von der Bauzeit und von der Baufläche abhängig. Auch die Anzahl der auf der Baustelle beschäftigten Personen kann eine Rolle spielen, denn eine größere Fläche und mehr Personen beinhalten in der Regel auch ein erhöhtes Risiko.



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