Immobilien mieten, bauen und kaufen
Immobilien Mieten Bauen Kaufen · Datenschutz · Impressum  
Eigenheim
Mieten
Mietvertrag Klausel
Möblierte Wohnung
Frist für Nebenkosten
Bauen
Massivhaus Thüringen
Baufinanzierung
Bausparvertrag
Alternative Baustoffe
Stroh als Baustoff
Heizen mit Holzpellets
Fußbodenheizung
Gasbeton
Energieverordnung
Bauherrenhaftpflicht
Kaufen
Auslandsimmobilien
Lexikon

Energieeinsparverordnung

Laut Energieeinsparverordnung sollen neue Gebäude ab dem Jahr 2009 insgesamt 30 Prozent weniger Energie verbrauchen, als bisher. Ältere Gebäude, die nicht saniert und somit nicht umgebaut werden, sind von dieser Neuerung übrigens nicht betroffen. Sobald ein Hausbesitzer beispielsweise sein Eigenheim saniert, kann das schon ausreichen, um ebenfalls an die neuen Richtlinien gebunden zu sein.

Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn die Heizungsanlage und zusätzlich zwei Bestandteile der Außenhülle des Eigenheims ausgetauscht werden. Unter Außenhülle werden in diesem Zusammenhang beispielsweise Fenster, Außentüren, das Dach oder Isolierungen an den Außenwänden verstanden. Sollten diese Umbauten ohne eine Berücksichtigung der neuen Energieeinsparverordnung erfolgen oder neue Eigenheime dieser Verordnung nicht entsprechen, kann der Schornsteinfeger dies der Bauaufsicht melden. In dem Fall drohen Geldstrafen von mehreren 10.000 Euro.



Folgende Themen könnten interessant für Sie sein:

» Heizen mit Holzpellets
» Einsatz einer Wärmepumpe
» Eigenheim mit Geothermie beheizen
» Solaranlage für das Eigenheim
» Bauen mit Lehm
» Heizen mit dem Kaminofen


Für Angaben auf dieser Internetseite wird keine Haftung übernommen. Die auf dieser Seite dargestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar und erheben auch nicht den Anspruch einer Rechtsberatung.
 


Eigenheim bauen | Ferienimmobilie kaufen | Grundstück suchen
Wohnhaus mieten | Massivhaus bauen | Eigenheim kaufen
Hausbau finanzieren | Immobilie kaufen
 
Eigentumswohnung